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   OLG Karlsruhe, 14.11.2023 - 16 UF 65/23   

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https://dejure.org/2023,45003
OLG Karlsruhe, 14.11.2023 - 16 UF 65/23 (https://dejure.org/2023,45003)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.11.2023 - 16 UF 65/23 (https://dejure.org/2023,45003)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. November 2023 - 16 UF 65/23 (https://dejure.org/2023,45003)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 166 Abs 1 FamFG vom 10.06.2021, § 166 Abs 2 FamFG vom 10.06.2021, § 1696 Abs 2 BGB vom 10.06.2021
    Überprüfung einer Kinderschutzmaßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 166 ; BGB § 1696
    Vorprüfungsverfahren; Abänderungsverfahren; Kinderschutzmaßnahme; Überprüfung einer Kinderschutzmaßnahme

  • rechtsportal.de

    FamFG § 166 ; BGB § 1696
    Vorprüfungsverfahren; Abänderungsverfahren; Kinderschutzmaßnahme; Überprüfung einer Kinderschutzmaßnahme

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamburg, 13.09.2022 - 12 UF 118/22

    Ablehnung der Einleitung eines Umgangsabänderungsverfahrens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2023 - 16 UF 65/23
    Die Verfahrensvorschriften für Kindschaftssachen - insbesondere die für die Erstentscheidungen zwingenden Anhörungsregelungen - gelten für dieses Vorprüfungsverfahren nicht (zum Umgangsverfahren Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 13.09.2022 - 12 UF 118/22 -, Rn. 32 - juris; Musielak/Borth/Frank/Frank, 7. Aufl. 2022, FamFG § 166 Rn. 7; Lack in: Dutta/Jacoby/Schwab, FamFG, Kommentar, § 166, Rn. 36).

    Da es sich aber im amtswegigen Verfahren nach § 1666 BGB nicht um einen Verfahrensantrag im engeren Sinne handelt, kann das Familiengericht die Einleitung eines Abänderungsverfahrens ablehnen, insbesondere dann, wenn keinerlei neue Tatsachen vorgetragen oder sonst ersichtlich sind und eine Abänderung fernliegend ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.06.2019 - 4 UF 136/19 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 13.09.2022 - 12 UF 118/22 -, Rn. 29 - juris; Lack in: Dutta/Jacoby/Schwab, FamFG, Kommentar, § 166, Rn. 25).

    Eine Ansicht vertritt, dass bei diesem grundsätzlich dieselben Verfahrensregeln wie im Ausgangsverfahren gelten, insbesondere der Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG) und die Anhörungsvorschriften nach §§ 159, 160 FamFG (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 13.09.2022 - 12 UF 118/22 -, Rn. 32, juris; Lack in: Dutta/Jacoby/Schwab, FamFG, Kommentar, § 166 Abänderung und Überprüfung von Entscheidungen und gerichtlich gebilligten Vergleichen, Rn. 30).

  • KG, 06.04.2023 - 16 UF 34/23

    Familiengerichtliche Überprüfung einer Kinderschutzmaßnahme: Abgrenzung zwischen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2023 - 16 UF 65/23
    Besteht hiernach kein Abänderungsbedarf, wird das Verfahren in der Regel durch formlosen Vermerk beendet (ausführlich hierzu KG Berlin, Beschluss vom 06.04.2023, 16 UF 34/23, Rn. 15 f. - juris).

    Erst wenn sich im Rahmen des (formlosen) Vorprüfungsverfahrens ein möglicher Abänderungsbedarf ergeben hat, wird unter Vergabe eines neuen Aktenzeichens ein neues förmliches Abänderungsverfahren geführt, für das auch Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden kann (§ 31 Abs. 2 Satz 1 FamGKG) und das durch Beschluss beendet wird (hierzu ausführlich KG Berlin, Beschluss vom 06.04.2023, 16 UF 34/23, Rn. 17 - juris).

  • BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Abänderung eines unbefristeten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2023 - 16 UF 65/23
    Die Gefährdungslage ist unmittelbar maßgeblich für die Änderungsfrage, eine zusätzliche Änderungsschwelle besteht nicht (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16 -, Rn 38 - juris; Staudinger/Coester (2019) BGB § 1696, Rn. 116).
  • BGH, 27.04.2016 - XII ZB 67/14

    Elterliche Sorge: Beschwerdeberechtigung des nicht mehr sorgeberechtigten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2023 - 16 UF 65/23
    Sobald eines der Tatbestandsmerkmale der Eingriffsbefugnis nicht mehr gegeben ist, ist er zu beenden (BGH, Beschluss vom 27.04.2016 - XII ZB 67/14 -, Rn. 11 - juris).
  • OLG Frankfurt, 20.01.2016 - 5 WF 20/16

    Keine Verfahrenskostenhilfe im Überprüfungsverfahren nach § 166 III FamFG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2023 - 16 UF 65/23
    Es wird nicht in einem neuen, förmlichen Verfahren, sondern im ursprünglichen Verfahren geführt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.01.2016 - 5 WF 20/16 -, Rn. 3, juris; Hammer in: Prütting/Helms, FamFG, 6. Auflage 2023, § 166 FamFG, Rn. 17).
  • OLG Brandenburg, 23.02.2018 - 13 WF 38/18

    Sorgerechtsentzugsverfahren: Bewilligungsvoraussetzungen für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2023 - 16 UF 65/23
    Die nähere Ausgestaltung des formlosen Vorprüfungsverfahrens, insbesondere Art und Ausmaß der Tatsachenermittlung in die elterliche Sorge, steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.02.2018 - 13 WF 38/18, Rn. 4, juris; Johannsen/ Henrich/Althammer/Döll, 7. Aufl. 2020, FamFG, § 166, Rn. 5 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 13.03.2017 - 9 WF 48/17

    Gesonderte Bewilligung der Verfahrenkostenhilfe für ein Überprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2023 - 16 UF 65/23
    Für dieses wird auch nicht (erneut) Verfahrenskostenhilfe bewilligt (hierzu ausführlich OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.03.2017 - 9 WF 48/17, Rn.3, juris).
  • OLG Brandenburg, 28.01.2022 - 9 WF 282/21

    Verfahrenskostenhilfe für ein sorgerechtliches Abänderungsverfahren; Abwendung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2023 - 16 UF 65/23
    Das Familiengericht hat auch im Verfahren zur Überprüfung einer Entziehung der elterlichen Sorge ohne Bindung an etwa formulierte Anträge der Beteiligten die zur Beurteilung einer Kindeswohlgefährdung maßgeblichen Tatsachen zu ermitteln und eine Entscheidung zu treffen, die einer festgestellten Kindeswohlgefährdung wirksam begegnet und dabei eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte erreicht, indem sowohl die Grundrechtspositionen der Eltern als auch die Individualität des Kindes als Grundrechtsträger berücksichtigt werden (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 01.02.2022 - 9 WF 282/21 -, Rn. 10, juris).
  • OLG Frankfurt, 28.06.2019 - 4 UF 136/19

    Antrag auf Verkürzung des Umgangsausschlusses als Anregung für Einleitung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2023 - 16 UF 65/23
    Da es sich aber im amtswegigen Verfahren nach § 1666 BGB nicht um einen Verfahrensantrag im engeren Sinne handelt, kann das Familiengericht die Einleitung eines Abänderungsverfahrens ablehnen, insbesondere dann, wenn keinerlei neue Tatsachen vorgetragen oder sonst ersichtlich sind und eine Abänderung fernliegend ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.06.2019 - 4 UF 136/19 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 13.09.2022 - 12 UF 118/22 -, Rn. 29 - juris; Lack in: Dutta/Jacoby/Schwab, FamFG, Kommentar, § 166, Rn. 25).
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